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Kurze Übersicht

Warum kann ich meine Basisrente
zurückfordern?

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Oktober 2023 (Urt. v. IV ZR 41/22 und IV ZR 40/22) haben einen bedeutenden Präzedenzfall geschaffen: Versicherungsnehmer können aus Basisrenten wie der Rürup-Rente aussteigen und ihre geleisteten Beiträge zurückfordern.

Warum?

Im Jahr 2009 schloss eine Person einen Vertrag mit der Allianz Lebensversicherung ab, der eine Rürup-Rente beinhaltete, eine Art von Rentenversicherung auf Basis eines indexbasierten Systems. Gemäß diesem Vertrag hatte der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Diese Frist begann jedoch erst, nachdem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein sowie die Informationen über sein Widerrufsrecht und dessen mögliche Folgen erhalten hatte

Welche Voraussetzungen?

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.Der BGH bestätigte somit, dass der Versicherungsnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam widerrufen konnte, da die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung nie angelaufen war.
 

Welche Auswirkungen hat der Widerruf?

Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, als ob er nie abgeschlossen worden wäre. Im Gegensatz zur Kündigung können bei einem Widerruf keine Abschluss- und Verwaltungskosten von der Versicherung einbehalten werden. Lediglich der Beitragsteil für den gebotenen Versicherungsschutz wird abgezogen.

Die Versicherung hat die Beiträge am Kapitalmarkt investiert und daraus Gewinne erzielt. Da der Vertrag jedoch nicht zustande gekommen ist, kann die Versicherung keine Gewinne mit den Beiträgen erwirtschaften. Daher muss sie Ihnen diese Investitionsgewinne erstatten.

Aufgrund der langen Laufzeit solcher Verträge sind die Gewinne aus diesen Anlagen oft erheblich. Daher ist es möglich, dass Sie viel mehr erstattet bekommen, als Sie ursprünglich eingezahlt haben.

Welche Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt?

Um festzustellen, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können, benötigen wir hauptsächlich die Widerrufsbelehrung und die Versicherungspolice. Die Widerrufsbelehrung kann je nach Zeitraum und Versicherer an verschiedenen Stellen zu finden sein, zum Beispiel im Antrag, im Begleitschreiben zur Police, in der Police selbst und/oder in den beigefügten Unterlagen wie Verbraucherinformationen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie soll ich nun fortschreiten?

 

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Rechtsprechungen und Erfolgsurteile

Hunderte Selbstständige haben ihre Verluste bereits zurückgeholt. Hier finden Sie einen Überblick über einige erfolgreiche Klagen:

Generali

BGH-Urteil vom 24.01.2024

Aktenzeichen

IV ZR 306/22

Schadensersatz

33.500 €

Allianz

BGH-Urteil vom 11.10.2023

Aktenzeichen

IV ZR 41/22

Schadensersatz

18.998 €

HDI

OLG Köln

Aktenzeichen

20 U 320/22

Schadensersatz

11.800 €

Allianz OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.12.2021

Aktenzeichen

9 U 97/19

Schadensersatz

11.600 €

Aachen Münchner

LG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2024

Aktenzeichen

18 O 117/23

Schadensersatz

76.800 €

Zurich Versicherung

OLG Köln

Aktenzeichen

20 U 158/22

Schadensersatz

8.200 €

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen? Wir antworten gerne!

Dies gilt nicht nur für Verträge der Generali Deutschland Lebensversicherung, sondern für nahezu alle Versicherer besonders im Zeitraum 2008-2010, wie zum Beispiel die Allianz Lebensversicherung. Aber auch in der Zeit danach, die identische oder ähnlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt haben. Denn manche Versicherer haben auch unbeirrt nach Einführung des Musterbelehrungsformulars durch den Gesetzgeber im Jahr 2010 weiterhin die höchstrichterlich als fehlerhaft bestätigte Widerrufsbelehrung verwendet, wie etwa die Nürnberger Lebensversicherung. Unabhängig davon lassen sich im Einzelfall aber auch in der Zeit nach 2010 je nach tatsächlich verwendeter Belehrung regelmäßig Fehler in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Versicherer finden, wie z.B. bei Allianz Lebensversicherung, Canada Life, Standard Life, Vorsorge Lebensversicherung, Württembergische Lebensversicherung und anderen. Es lohnt sich daher, den eigenen Vertrag einer anwaltlichen Überprüfung unterziehen zu lassen.

Die Rürup-Rente war eigentlich als attraktive Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige gedacht. Die Einzahlungen in das Vorsorgemodell sind steuerlich absetzbar und vermindern während der Ansparphase Ihre zu schulternde Steuerlast. Leider gilt das nicht mehr bei Renteneintritt. Sobald sie Rentenzahlungen erhalten, müssen Sie diese trotzdem wieder versteuern. Dazu kommt, dass die Anlage bei weitem nicht so viel Rendite abwirft, wie sie sollte. Das liegt besonders an den hohen Fixkosten. Bereits für den Abschluss fielen hohe Kosten an und nun müssen sie regelmäßig Verwaltungskosten tragen, die Ihre angesparten Rücklagen schmälern. Viele Verbraucher wollen deshalb ihre Rürup-Rente kündigen. Das ist aber leider nicht möglich, weil der Gesetzgeber dies wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorgesehen hat. Vielen Verbrauchern bleibt allerdings durch bestimmte Formfehler in den Verträgen noch der Widerruf.

Viele Verbraucher können ihre Rürup-Rente widerrufen, das gilt aber nicht in jedem Fall. Deshalb ist im Vorfeld immer eine rechtliche Prüfung nötig. Besonders häufig lässt sich ein Widerruf erfolgreich durchsetzen, wenn Sie Ihren Vertrag bis spätestens Ende 2007 geschlossen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt finden sich nämlich noch besonders viele Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Das ist deshalb so wichtig, weil der Anbieter Ihrer Rürup-Rente eigentlich verpflichtet gewesen wäre, Sie rechtssicher über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Hierbei reicht keine versteckte Klausel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits vor einigen Jahren klargestellt, dass das zum Verbraucherschutz offen und klar verständlich stattfinden muss. War das nicht der Fall, können Sie auch Jahre später noch widerrufen.

Nein, es besteht auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung um risikolos seinen Anspruch durchzusetzen.

 

Wenn Sie Ihre Rürup-Rente erfolgreich widerrufen, muss der Vertrag restlos rückabgewickelt werden. Rechtlich gesehen wird er damit so behandelt, als wäre er von vornherein nie zustande gekommen. Das bedeutet, der Zustand von vor dem Vertragsschluss muss wiederhergestellt werden. Da die meisten Vertragsnehmer einer Rürup-Rente noch nicht im Ruhestand sind, haben sie wahrscheinlich auch noch keine Zahlungen erhalten. Deshalb müssen sie an dieser Stelle auch nichts zurückgeben.

Im Gegensatz dazu muss der Rentenanbieter Ihnen allerdings alle Beträge rückerstatten, die Sie ihm zu Beginn und im Laufe der Vertragslaufzeit überlassen haben. Das beinhaltet in erster Linie Ihre regelmäßigen Beitragszahlungen. Es schließt allerdings auch jegliche Gebühren ein, die Sie zum Abschluss und als regelmäßige Verwaltungskosten entrichten mussten. Außerdem müssen alle Gewinne erstattet werden, die mit Ihrem Geld erwirtschaftet werden konnten.